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Landkreis schränkt Bewässerung bis 30. September einOben gehalten

08.09.2026

Der Landkreis Stendal hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt seit dem 27. Juni 2026 bis zum 30. September 2026 oder bis zum Widerruf.

Aus Bächen, Gräben und anderen oberirdischen Gewässern darfst du kein Wasser mit Pumpe oder anderem technischen Gerät entnehmen. Das gilt auch, wenn du Anlieger bist oder eine ältere Erlaubnis hast.

Zwischen 10 und 19 Uhr darfst du Grünflächen nicht aus dem privaten Brunnen und nicht aus dem öffentlichen Trinkwassernetz bewässern. Das betrifft im Kleingarten Wasserhahn und Gartenpumpe, soweit der Kreis den Garten als private Grünfläche behandelt. Die Mitteilung nennt Kleingärten nicht extra.

Die Ausnahme für bodennahen, wassersparenden Einsatz, etwa Tröpfchenbewässerung, gilt nach der Mitteilung für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Sie ist keine Freigabe für den normalen Gartenschlauch. Regenwasser aus der Tonne nennt die Mitteilung nicht.

Wer gegen die Verfügung verstößt, muss im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Kontrollen macht das Umweltamt des Landkreises.

Quelle: Landkreis Stendal, Pressemitteilung „Für sorgsamen Umgang mit Wasser“, 26. Juni 2026, https://www.landkreis-stendal.de/de/pressemitteilungen/fuer-sorgsamen-umgang-mit-wasser.html